Architektin, Zimmerei, Fertighaushersteller, Totalunternehmer: Die Auswahl an möglichen Baupartnern für das Projekt Hausbau ist groß. Wer bereits ein Grundstück besitzt, kann zum Beispiel einen Generalunternehmer mit dem Bau seines Eigenheims beauftragen. Welche Leistungen der sogenannte GU beim Bau dann letztendlich tatsächlich erbringt, ist Verhandlungssache und wird im Generalunternehmervertrag festgehalten. Einen Großteil der Arbeiten an der Baustelle übergibt ein Generalunternehmer allerdings an Handwerker und Subunternehmen. Der Bauherr bekommt dann im Bestfall das fertige Haus übergeben und braucht nur noch einzuziehen. Doch selbst wenn der Generalunternehmer von der Planung über die Baustelleneinrichtung bis zum eigentlichen Hausbau alles übernimmt, gibt es für den Bauherren allerhand zu tun und viele Entscheidungen zu treffen – mehr dazu im Folgenden.
Welche Funktion genau ein Generalunternehmer beim Hausbau übernimmt, welche Vor- und Nachteile der Bau mit GU hat und wie sich ein Generalunternehmer von anderen Baupartnern wie dem Bauträger oder Hausanbieter unterscheidet, erfahren Sie auf dieser Seite.
Generalunternehmer beim Hausbau: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Generalunternehmer übernimmt voll verantwortlich die Errichtung & den Innenausbau eines meist schlüsselfertigen Hauses
- Voraussetzung für den Bau mit GU ist ein Baugrundstück & oft die Hausplanung durch ein Architektur-Büro
- Der Generalunternehmer ist beim Bau für Mängel haftbar
Generalunternehmer beim Bau: Was versteht man darunter?
Beim Bau ist ein Generalunternehmer für alle Bauleistungen rund um die Errichtung und den Ausbau des Hauses verantwortlich – die schlüsselfertige Übergabe ist der Regelfall. Hierbei führt ein Generalunternehmer den Großteil der Arbeiten beim Bau selbst aus, gibt andere aber bei Handwerks- und Subunternehmen in Auftrag. Ausschließlicher Ansprech- und Vertragspartner laut Generalunternehmervertrag, eine Form des Werkvertrags, ist für Sie als Bauherrin oder Bauherr aber der Generalunternehmer. Dementsprechend ist ein GU beim Bau auch für die Auswahl der Gewerke, deren Überwachung und Koordinierung zuständig. Für die Zusammenarbeit mit einem GU beim Bau ist die Bedingung, dass passender Baugrund vorhanden ist und dass eine Architektin alle Planungsarbeiten rund um Ihr Haus im Voraus erledigt hat.
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“Die Generalunternehmerhaftung besteht seit 2002. Dabei geht es jedoch nicht um Gewährleistungsfragen, sondern um etwaige Schwarzarbeit bei Subunternehmern, die der GU beim Bau beauftragt hat. Für den Bauherrn spielt die Generalunternehmerhaftung deswegen keine Rolle. Dennoch haftet der Generalunternehmer beim Bau alleinverantwortlich natürlich für alle eventuell auftretenden Baumängel.”
Unter Umständen bieten Generalunternehmer den Hausbau vorgeplanter, standardisierter Objekte an, die zu Mehrkosten an Ihre Wünsche angepasst werden. Führt ein solcher GU beim Bau neben der Planung dann noch alle Aufgaben wie beispielsweise das Dachdecken eigenständig und ohne die Mitwirkung weiterer Handwerks- oder Bauunternehmen durch, spricht man vom Totalunternehmer.
Generalunternehmer & Generalübernehmer
Vom Generalunternehmer kann man den Generalübernehmer unterscheiden. Anders als der Generalunternehmer trägt der Generalübernehmer lediglich die Verantwortung, baut aber nichts selbst, sondern vergibt sämtliche Arbeiten an andere Subunternehmen. Denn im Unterschied zum Generalunternehmer hat ein Generalübernehmer kein eigenes Bauunternehmen und setzt keine eigenen Handwerker ein.
Bauen mit Architekt oder Generalunternehmer?
Auch beim Architektenhaus müssen Sie sich selbst darum kümmern, ein Grundstück zu beschaffen. Dann beauftragen Sie eine Architektin oder einen Architekten mit der Planung Ihres neuen Zuhauses. Das Architektur-Büro stellt in diesem Fall auch den Bauantrag, schreibt das Bauvorhaben für Angebote von Gewerken und Baufirmen aus, stimmt die Zusammenarbeit der Arbeiter und Handwerksbetriebe ab, und beaufsichtigt das Geschehen auf der Baustelle während aller Bauphasen bis hin zur Übergabe. Anders als der Generalunternehmer fungiert eine Architektin aber nur als Bauplanerin und Bauleiterin. Der Bauherr selbst schließt die Verträge mit den involvierten Bauunternehmen und Handwerkern einzeln ab, die dann auch in der Gewährleistungs- und Haftungspflicht für die jeweiligen Arbeiten stehen.
Dies kann aber auch ein Vorteil gegenüber den GU beim Bau sein, denn Sie und in Ihrem Auftrag der bauleitende Architekt sind demnach weisungsbefugt. Außerdem bietet das Architektenhaus mehr Flexibilität, denn Sie können beispielsweise Handwerksunternehmen heraussuchen, die sich auf bestimmte Techniken spezialisiert haben. Der Generalunternehmer nimmt Ihnen dafür koordinative Aufgaben und auch die vertragsrechtliche Komponente ab und hat eventuell günstige Konditionen mit seinen Partnerunternehmen ausgehandelt. Dass der GU beim Bau die alleinige und auch haftbare Ansprechperson ist, kann außerdem den Prozess erleichtern. Sie müssen weniger Zeit und Energie aufbringen.
Generalunternehmer & Bauträger
Ein Bauträger baut im Gegensatz zum Generalunternehmer üblicherweise auf eigene Verantwortung und auf eigenen Grundstücken, somit auch auf eigenes finanzielles Risiko. Erst nach Fertigstellung verkauft er die Häuser oder Wohnungen an Einzelkäufer. Zumindest geht das Gebäude erst nach Abschluss aller Arbeiten in das Eigentum des Käufers über – Sie sind also nicht Bauherrin oder Bauherr, es gibt keinen Bauvertrag, sondern einen Kaufvertrag.
Anders als ein Generalunternehmer erwirbt der Bauträger folglich das Grundstück und verantwortet die komplette Planung und Durchführung – auch finanziell – als einziger Bauherr. Sie als Käuferin oder Käufer haben demnach prinzipiell keinerlei Mitspracherecht bei Planung und Bau, eventuell noch nicht einmal Zugang zur Baustelle. Da Sie anders als beim Generalunternehmer ein fertiges Haus inklusive Grundstück erhalten, haben Sie allerdings beim Bauträger auch noch weniger Aufwand. Genau wie beim Generalunternehmer gibt es beim Bauträger einen Festpreis für das Haus. Sie können hier also gut und oft vergleichsweise günstig die Baukosten planen.
Tiefgehendere Individualisierungen und eigene Ideen einzubringen, ist dagegen im Normalfall nicht vorgesehen, allenfalls werden Elemente der Ausstattung zur Auswahl angeboten. Sie können sich etwa zwischen zwei Fliesenarten entscheiden.
Anbieter fürs Fertig- & Massivhaus vs. Generalunternehmer
Auch zwischen Hausanbietern und dem Generalunternehmer beim Hausbau bestehen beachtliche Unterschiede. Die 3 wichtigsten Gegensätze sind:
1. Hausplanung
Anders als beim Generalunternehmer ist bei Hausanbietern in jeder Bauweise, also für Block-, Massiv-, Modul- und Fertighäuser, die Hausplanung fester Bestandteil des Bau- bzw. Werkvertrags. Sie als Bauherrin oder Bauherr können hierbei entweder auf die bewährten und standardisierten Grundrisse und Ausführungen des Anbieters zurückgreifen, welche sich besonders preiswert umsetzen lassen. Oder Sie planen Ihr Haus – auch in Fertigbauweise – von Grund auf, maßgeschneidert auf Ihre Vorstellungen und Ansprüche, gemeinsam mit dem Anbieter, was dann natürlich etwas mehr kostet.
Insbesondere bei der schlüsselfertigenAusbaustufe profitieren Sie also bei einem Hausanbieter ähnlich wie beim GU vom Bau aus einer Hand mit nur einem haftbaren Ansprechpartner und Fixpreis. Der Hauspreis ist relativ gesehen beim Hausanbieter aufgrund von Standardverfahren und Nachlässen bei Zulieferern auch recht günstig.
2. Ganzheitlichkeit & Grundstücksangebot
Gleichzeitig steht der Hausanbieter Ihnen aber von Anfang an bei der Planung zur Seite und geht daher das Projekt Hausbau noch ganzheitlicher an. Viele Hausanbieter haben im Unterschied zum Generalunternehmer ebenfalls einen Grundstücksservice im Programm, falls Sie noch keinen Baugrund gefunden haben, und beziehen das Grundstück mit in die Bauplanung ein.
3. Andere Ausbaustufen
Anders als beim Generalunternehmer üblich, können Sie mit Hausanbietern auch andere Ausbaustufen vereinbaren, wenn Sie selbst Eigenleistungen beim Hausbau verrichten wollen. Wer selbst professionelle Handwerkserfahrung und ausreichend Zeit hat, kann sich so einiges bei den Kosten für Gewerke bei einem Bausatzhaus sparen. Vom Hausanbieter erhalten Sie dann die Baupläne und Materialien nach Vereinbarung, auf Wunsch auch Baumaschinen, Werkzeug, begleitende Bauberatung und Schulungen. Den Bau an sich übernehmen Sie oder heuern selbständig Gewerke an. Für Hobby- und Heimwerkerinnen bietet das Ausbauhaus das beste Sparpotential bei den Handwerksarbeiten. Der Hausanbieter stellt hier den Rohbau fertig, Sie selbst führen den Innenausbau im vertraglich festgelegten Umfang durch.
Anbieter als Alternative zum Generalunternehmer
Hausbau mit Generalunternehmer: Vorteile und Nachteile
In den jeweiligen Abschnitten zu anderen Baupartnern sind bereits einige Vor- und Nachteile beim Bau mit einem Generalunternehmer aufgetaucht. Hier finden Sie diese noch einmal übersichtlich und vollständig aufgelistet:
Bau mit GU: Vorteile
- Genau wie ein Full-Service-Hausanbieter liefert der Generalunternehmer alles aus einer Hand mit entsprechender Planungssicherheit. Die meisten Bauherren würde es überfordern, alle Aufgaben wie Baustelleneinrichtung, Rohbau, Schreinerarbeiten, Elektro- und Heizungsinstallation oder Sanitärarbeiten einzeln zu vergeben. Bauherren müssen hier nicht darauf achten, welche Leistungen sie tatsächlich beauftragen – und welche vielleicht unter den Tisch fallen.
- Der Generalunternehmer übernimmt, ähnlich wie ein Hausanbieter, die Verantwortung und damit auch die Haftung für Mängel. Beauftragt er Handwerker, die nicht sorgfältig arbeiten, ist es seine Aufgabe, eine Lösung zu finden. Er muss dem Bauherrn gewährleisten, dass er oder seine Subunternehmer die beauftragte Leistung tatsächlich liefern.
- Planerische Freiheit. Grundsätzlich kann ein Bauherr frei planen. Allerdings bieten einige Generalunternehmer beim Bau wie Hausanbieter kostengünstige Standardgrundrisse oder Typenhäuser an. Abweichungen von diesen Plänen sind gegen Aufpreis manchmal möglich. Hausanbieter und Architekten planen dagegen stets auf Basis der Vorgaben des Bauherrn, beim Bauträger haben Sie hingegen keinen Einfluss.
- Bauherren haben beim Bau mit GU wie beim schlüsselfertigen Haus-Anbieter nur einen Ansprechpartner. Das heißt, Bauherren müssen sich nicht mit vielen verschiedenen Handwerksunternehmen abstimmen oder diese erst suchen.
- Der vertraglich festgelegte Fixpreis im Generalunternehmervertrag bietet wie beim schlüsselfertigen Haus vom Hausanbieter größtmögliche finanzielle Planbarkeit
Bau mit GU: Nachteile
- Weil der Generalunternehmer der einzige Ansprechpartner ist, können Bauherren auf der Baustelle selbst kaum eingreifen. Denn die Handwerker und Bauarbeiter, die dort arbeiten, sind alle dem Generalunternehmer verpflichtet.
- Wer die Koordination und Vergabe der einzelnen Arbeiten selbst übernimmt, kann Geld sparen oder Sonderangebote aushandeln. Demgegenüber kann es etwas teurer sein, mit einem Generalunternehmer zu bauen, der auf die Handwerkerrechnungen etwas aufschlägt und auch für seine Koordinationsleistung bezahlt werden will – allerdings bekommt dieser eventuell Rabatte.
- Sie werden nicht bei der Vergabe der Aufgaben an Subunternehmen oder Handwerker beteiligt – das bedeutet zwar weniger Aufwand, andererseits aber auch keine Einspruchsmöglichkeit, falls Sie lieber Baufirmen mit bestimmter Expertise beauftragen würden
- Baustopp und finanzieller Schaden sind bei Insolvenz des Generalunternehmens möglich – Abhilfe schafft die Vertragserfüllungsbürgschaft (mehr dazu im Folgenden)
Der richtige Generalunternehmer fürs Einfamilienhaus
Egal ob es darum geht, den perfekten Generalunternehmer für Ihr Einfamilienhaus oder einen anderen Baupartner zu finden: Bei der Auswahl sollten Sie stets die gleichen Maßstäbe ansetzen.
Einige mögliche Baupartner scheiden womöglich schon deswegen aus, weil Bauweisen oder Baustile, auf die sie sich spezialisiert haben, nicht zu Ihrem Vorhaben passen, oder weil die Anfahrt zu Ihrem Baugrundstück zu weit ist.
Am Ende helfen Ihnen aber folgende Bewertungskriterien bei der Entscheidung für den richtigen Anbieter, Bauträger oder Generalunternehmer für Ihren Hausbau:
- Referenzen: Anhand von Referenzgebäuden kann man die Arbeit eines Generalunternehmers und anderer Baupartner gut bewerten. Zumindest dann, wenn man auch mit den Bewohnern sprechen kann. Musterhäuser eignen sich gut dazu, einen ersten Eindruck von möglichen Grundrissen oder verfügbaren Baumaterialien und Ausstattungsmerkmalen zu machen.
- Ruf: Auch wenn man nur selten bewohnte Referenzgebäude besuchen kann, können Bauherren andere nach ihrer Erfahrung fragen. Viele Bauherren führen beispielsweise ein Bautagebuch und veröffentlichen es als Blog im Internet. Auch in Foren schildern Kunden von Generalunternehmern manchmal ihre Erfahrungen.
- Transparenz: Wenn ein Generalunternehmer oder Anbieter keinerlei Informationen preisgibt, sollte einen das stutzig machen. Zumindest das Impressum muss vollständig sein. Dazu gehören beispielsweise auch Angaben zum zuständigen Amtsgericht oder Umsatzsteuernummer. Auch Informationen zum Wandaufbau, Grundrissen und Preisangaben können bei der Entscheidung für einen Baupartner hilfreich sein.
- Leistungsangebot: Je offener ein Bauunternehmen die angebotenen Leistungen beschreibt, desto besser kann sich ein Kunde ein Bild machen. In den Planungsgesprächen muss auf jeden Fall zur Sprache kommen, welche Leistungen der Generalunternehmer übernimmt – und welche nicht. Also worum sich der Bauherr selbst kümmern und wofür er extra bezahlen muss. Spätestens im Vertrag muss der Leistungsumfang klar definiert sein.
- Solvenz: Geht der Baupartner insolvent, kann das auch für den Bauherrn schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Im schlimmsten Fall ist dann das Geld weg und das Haus noch nicht fertig. Über verschiedene Auskunfteien kann man sich Daten über den Baupartner anzeigen lassen. Das kostet allerdings eine geringe Gebühr und ein wirksamer Schutz ist das nicht. So kann man aber herausfinden, wie lange es ein Unternehmen bereits gibt und ob es derzeit Zahlungsschwierigkeiten hat.
- Bürgschaften: Ein guter Schutz vor den Folgen einer Insolvenz ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft. Die Bank des Bauunternehmers bürgt für die Fertigstellung des Hauses. Es gibt auch eine Gewährleistungsbürgschaft. Weil die Bank ein finanzielles Risiko eingeht, ist eine solche Bürgschaft nicht nur Absicherung, sondern auch eine Bestätigung der Solvenz des potenziellen Baupartners. Hausanbieter haben häufig eine sogenannte Baufertigstellungsversicherung.
- Mitgliedschaft bei Verbänden: Ist eine Baufirma Mitglied in einem Verband, beispielsweise dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), ist das zwar keine Garantie für gute Arbeit. Es zeigt aber, dass das Unternehmen in der Branche bekannt und vernetzt ist und die Aufnahmekriterien des Verbandes erfüllt.
- Zertifikate & Auszeichnungen: Diese sind ein guter Indikator für Qualität und besonderes Können
- Bauchgefühl: Nicht zuletzt müssen Sie sich mit Ihrem Baupartner, egal ob Generalunternehmer oder in anderer Form, wohl fühlen. Passt die Kommunikation? Versteht und respektiert man Ihre Vorstellungen und Ansprüche? Reagiert man verbindlich, schnell und zuvorkommend auf Anfragen? Schlussendlich geht es um Ihr Eigenheim und dieses doch langwierige und komplexe Projekt sollte so glatt und komfortabel wie möglich ablaufen – Reibereien und Unstimmigkeiten können Sie hier nicht gebrauchen.
GU beim Bau: So läuft die Zusammenarbeit ab
Noch vor der Frage nach einem passenden Generalunternehmer oder Hausanbieter steht die Baufinanzierung. Zumindest den groben Rahmen des Machbaren sollten Bauherren abgesteckt haben, bevor sie mit der Bauplanung beginnen. Hierfür sollten Sie zunächst ermitteln, wie viel Budget Ihnen eigentlich für den Hausbau zur Verfügung steht. Unser kostenloser Budget- und Finanzierungsrechner verschafft Ihnen einen ersten Eindruck über Ihren Finanzrahmen:
Die Finanzierung an sich läuft dann über einen Finanzierungspartner. Das kann die Hausbank des Bauherrn sein, ein Baufinanzierer oder ein freier Finanzdienstleister. Sie zahlen dann nach Baufortschritten gemäß Zahlungsplan des Generalunternehmers. Es ist aber nicht sinnvoll, die Finanzierung zu früh festzuzurren. Zum einen ist es dann nicht ohne weiteres möglich, den Kredit an neue Bedürfnisse anzupassen. Zum anderen muss das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeholt werden. Verzögert sich dann die Bauplanung, fallen möglicherweise Strafzinsen an oder die Bank ändert die Konditionen.
Um den Bau mit einem Generalunternehmer abzuwickeln, brauchen Sie wie gesagt ein Grundstück. Ob das Grundstück geeignet ist bzw. welche Maßnahmen getroffen werden müssen, klärt sich im Laufe des Bauprozesses. Ob das Grundstück erst zu Beginn der Bauphase erworben wird oder sich schon lange im Besitz des Bauherrn befindet, ist hierbei unerheblich.
1. Schritt: den passenden Generalunternehmer finden
Wer ein Haus bauen will, hat zumindest ungefähre Vorstellungen von Größe und Stil des Hauses. Der preisliche Rahmen wird durch das Eigenkapital und den verfügbaren Kredit gesteckt. Vielleicht ist das Grundstück derart ausgestaltet, dass nur ein Architekt als Baupartner in Frage kommt. Mögliche Baupartner sollten gut geprüft werden. Dazu kann man sich beispielsweise Kataloge zusenden lassen oder Musterhäuser besuchen.
Wollen Sie mit einem Generalunternehmer den Bau umsetzen, lohnt es sich, Empfehlungen von Verwandten und Freunden einzuholen. Baumessen sind ebenfalls eine gute Gelegenheit, entsprechende Baupartner kennenzulernen, einschlägige Verbände und Bausachverständige sind gleichfalls gute Quellen. Nicht zuletzt bietet eine online Recherche bereits gute Anhaltspunkte, wie wir weiter oben schon erwähnt haben. Denn wie sich ein Generalunternehmer für den Hausbau darstellt und wie offen, umfänglich und nachvollziehbar Informationen präsentiert werden, gibt nicht nur Aufschluss über Know-How, Erfahrung und Angebot, sondern auch Zuverlässigkeit. Spätestens in der ersten persönlichen Beratung sollten alle den Generalunternehmer betreffenden wichtigen Fakten, die exakten Bauleistungen und auch kooperierende Gewerke offen besprochen werden.
2. Schritt: Planungstreffen
In diesem Beratungstreffen kann man mit dem potenziellen Generalunternehmer für den Hausbau Angebot und Bedürfnisse aneinander anpassen. Es werden weitere solcher Treffen folgen. Deswegen ist ein Bau GU, der mehrere hundert Kilometer entfernt seinen Sitz hat, vielleicht nicht am besten geeignet. Was bei diesen Terminen besprochen wird, ist allerdings nicht bindend. Das wird es erst, wenn es im Vertrag festgehalten wird. Unter Umständen sollten Bauherren deshalb wichtige Details in Gesprächsprotokollen notieren.
“Manche Generalunternehmer verlangen für erste Beratungen Summen um die 1.000 Euro. So schützen sie sich vor Anfragen ohne echtes Interesse, während auch die erste Planung eines Hauses bereits Arbeit macht. Oft werden diese Planungskosten auf den späteren Preis angerechnet.”
Insbesondere die Leistungen sollten Bauherren genau prüfen und dabei zwei Dinge beachten: für welche Voraussetzungen gilt ein Angebot? Das kann beispielsweise ein ebenes Grundstück sein oder aber ab Oberkante Bodenplatte. Das würde bedeuten, dass bei einem unebenen Grundstück weitere Kosten anfallen würden oder aber der Bauherr sich selbst um eine Bodenplatte kümmern müsste. Außerdem sollten Bauherren prüfen, welche Leistungen inbegriffen sind. Beispielsweise die Einrichtung der Baustelle, Baustrom, oder aber bestimmte Ausstattungspakete.
3. Schritt: Vertragsunterzeichnung
Wenn alles passt und geprüft wurde, kann der Generalunternehmervertrag unterzeichnet werden. Dabei sollten Bauherren auf folgende Details achten und diese am besten noch von einer unabhängigen dritten Stelle prüfen lassen:
- Bau- & Leistungsbeschreibung: Welche konkreten Leistungen übernimmt der Generalunternehmer im Detail? Die umfassende Baubeschreibung hat zum Beispiel die Konstruktionsweise, den Innenausbau und die Haustechnik zum Inhalt.
- Wenn es eine Festpreisklausel gibt: Unter welchen Voraussetzungen gilt dieser Preis?
- Kostenaufstellung: sollte möglichst detailliert sein und die Kosten der einzelnen Leistungen beinhalten.
- Details zur Zahlung und zum Zahlungsplan, also wann einzelne Summen nach bestimmten Bauabschnitten fällig werden – Vorleistung nicht empfehlenswert.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Bürgschaftsregelungen für den Bauherrn und den Generalunternehmer
- Zeitplan der Bauabschnitte und garantierter Fertigstellungstermin: ein solcher Termin ist seit 2018 Pflicht.
- Der Bauherr sollte ein vertraglich zugesichertes Recht auf Baupläne, technische Merkblätter und Detailzeichnungen erhalten.
- Garantieerklärungen: Grundsätzlich gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab Zeitpunkt der Bauabnahme. Was darüber hinausgeht, muss vertraglich festgehalten werden.
- Sonderregelungen und mündliche Absprachen lassen sich nur belegen, wenn sie einen Weg in den Vertrag gefunden haben oder es zumindest Gesprächsprotokolle gibt.
4. Schritt: die Bauzeit
Manche Bauherren lassen es sich auch beim Bau mit Generalunternehmer nicht nehmen, Zeit auf der Baustelle zu verbringen und den Fortschritt zu beobachten, eingreifen können Sie allerdings nicht direkt. Denn die meisten Handwerker sind Subunternehmer, die im Auftrag des Generalunternehmers arbeiten. Wer will, kann einen unabhängigen Bausachverständigen oder seine Architektin als Baubegleitung engagieren, die den Baufortschritt in bestimmten Abständen überprüft. Diese kann Mängel frühzeitig erkennen und sie richtig anmelden.
5. Schritt: Übergabe des Hauses
Wenn das Haus den vereinbarten Zustand erreicht hat, folgt die Übergabe. Das heißt, dass der Generalunternehmer alle vereinbarten Leistungen ausgeführt hat. Auch bei der Übergabe des Hauses müssen Bauherren einige Dinge beachten. Haben Sie eine Baubegleitung engagiert, ist diese auch bei der Übergabe mit dabei. Mängel sollten sofort gemeldet werden. Je nach Vertrag verzögert sich dann die Zahlung der letzten Rate.
Bau mit Generalunternehmer: Das müssen Sie beachten
Der Generalunternehmer ist der richtige Baupartner für jene, die sich selbst ein Grundstück aussuchen und das Haus gesondert mit einem Architekten planen wollen, ohne dann aber Handwerker und Baufirmen ausfindig machen, abstimmen und kontrollieren zu müssen. Wer mit Generalunternehmer baut, hat ähnlich wie beim Hausanbieter einen einzigen Ansprechpartner an seiner Seite, der beim Baumanagement ein Auge auf das Gesamtbauwerk hat und alle Dienste rund um die Errichtung des Hauses aus einer Hand anbietet. Weil der Bauherr stärker am Bau beteiligt ist, als beispielsweise beim Bau mit einem Bauträger und dadurch auch viel mit dem Generalunternehmer zusammenarbeitet, lohnt es sich, die Wahl des Baupartners umsichtig anzugehen und sich ausreichend Zeit zu lassen. Möchten Sie Ihr Zuhause von Grund auf mit Ihrem Baupartner gemeinsam planen und umsetzen, der Ihnen gleichzeitig so viel Arbeit und Organisationsaufwand abnimmt, wie möglich, ist dagegen ein Hausanbieter die beste Wahl.
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