Bauherren und Immobilieneigentümer sind einigen Risiken ausgesetzt: Finanzielle Einbußen, Unfälle auf der Baustelle oder gar Naturgewalten, die Hab und Grund zerstören. Gegen all diese Gefahren können sie sich jedoch versichern lassen.
Wer baut, sollte sich, seine Familie und sein Eigentum absichern. Denn der Haftungsfall kann ohne passende Versicherungen den finanziellen Ruin bedeuten. Foto: thodonal/fotolia.com
Eine gesetzliche Versicherungspflicht für Bauherren oder Immobilieneigentümer gibt es nicht. Dennoch sollten Bauherren auf einige Versicherungen nicht verzichten und in manchen Fällen können sie es faktisch auch gar nicht. So verlangen viele Banken von Kreditnehmern, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Ohne gibt’s keinen Kredit. Besonders wichtig sind auch jene Versicherungen, die die Kosten übernehmen, wenn Personen zu Schaden kommen. Dazu gehört insbesondere dieBauherrenhaftpflicht. Wenn Freunde oder Verwandte auf der Baustelle helfen, müssen diese unbedingt bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft angemeldet werden. Steht auf einem Grundstück ein Öltank, sollte der Besitzer eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen, denn das finanzielle Risiko ist enorm. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Versicherungen. Letztendlich muss der Bauherr abwägen, ob er lieber die Kosten einer Versicherung trägt oder das Risiko. Eines ist klar: Im Schadensfall kann es richtig teuer werden.
Versicherungen für die Baustelle
Irgendwann ist zwar das Haus fertig, aber bis dahin ist der Rohbau Gefahren ausgesetzt und auch die Baustelle selbst ist eine Gefahrenquelle für Passanten und Bauarbeiter. Verantwortlich ist letztendlich immer der Bauherr und er muss auch für die Kosten aufkommen – es sei denn, er hat eine entsprechende Versicherung abgeschlossen.
Bauherrenhaftpflicht
Wenn jetzt eine Ziegel herabfällt, können Gegenstände oder Personen beschädigt werden. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt die Kosten. Foto: sivivolk/fotolia.com
Die Bauherrenhaftpflicht haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von der Baustelle selbst ausgehen. Beispielsweise, wenn ein Fußgänger auf dem verschmutzten Gehweg ausrutscht oder wenn ein Auto durch herabfallende Werkzeuge beschädigt wird. Wird der Bauherr auf der Baustelle selbst tätig, sind Schäden, die er anrichtet, nicht immer mitversichert. Das gleiche gilt für private Helfer. Der Versicherungsnehmer sollte genau prüfen, in welchen Fällen die Versicherung zahlt und in welchen nicht.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke abzuschließen, auf denen noch nicht gebaut wird. Diese springt etwa bei Schäden ein, die durch umstürzende Bäume entstehen.
Haftpflichtversicherungen haben auch eine gewisse Rechtsschutzfunktion. Die Versicherungsgesellschaft prüft, ob ein Anspruch berechtigt ist und wehrt ihn ansonsten ab. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, führt diese die Versicherung und nicht der Versicherte. Das gilt allerdings nur, wenn der jeweilige Schadensfall grundsätzlich in den Geltungsbereich der Versicherung fallen würde.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung zahlt dagegen Schäden am Gebäude selbst, sofern es sich in der Roh-, Aus- oder Umbauphase befindet. Die Versicherung kommt bei Schäden auf, die durch höhere Gewalt, Elementarereignisse oder durch Konstruktions- und Materialfehler entstanden sind. Auch der Diebstahl fest eingebauter Teile sowie Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und -material zählen dazu. Dabei deckt die Versicherung die notwendigen Material- und Arbeitskosten ab, um den Bauzustand vor dem Schadenseintritt wieder herzustellen.
Bei Bauvorhaben mit vielen und großen Glasflächen sollten Bauherren ergänzend eine Glasversicherung in Betracht ziehen. Der Versicherer kommt dabei für Gegenstände auf, die durch Bruch zerstört oder beschädigt werden – etwa Glasbausteine, Scheiben oder Spiegel.
Feuerrohbauversicherung
Eine Feuerrohbauversicherung sichert den Bauherren gegen Schäden ab, die durch Feuer und oftmals auch Blitzeinschläge oder Explosionen am Rohbau entstehen. Außerdem springt die Versicherung bei Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten ein und bezahlt Aufräum- und Abbruchkosten.
Eine Feuerrohbauversicherung ist oftmals Teil einer Wohngebäudeversicherung und in diesem Falle möglicherweise sogar beitragsfrei. Der Versicherungsschutz besteht n meistens für sechs bis 24 Monate. Anschließend und sofern das Gebäude bezugsfertig ist, gilt die beitragspflichtige Gebäudeversicherung. Auf eine solche Wohngebäudeversicherung bestehen viele Banken, bevor sie ein Darlehen gewähren.
Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung bezeichnet kein einheitliches Produkt, meint ober oftmals eine Art Lebensversicherung, die indirekt an den Ratenkredit eines Annuitätendarlehens angepasst ist. Weil die Restschuld Monat für Monat schrumpft, sinkt auch die Summe, die im Todesfall ausgezahlt wird. Diesen Zweck kann auch eine normale Lebensversicherung erfüllen. Vor den finanziellen Folgen von Schicksalsschlägen wie Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit können beide Versicherungsprodukte nicht schützen, der Bauherr bräuchte jeweils eigene Versicherungen.
Versicherungen für private Baustellenhelfer
Schön, wenn man freiwillige Helfer auf der Baustelle hat. Doch auch diese sollten versichert sein - und Schutzkleidung tragen. Foto: Monkey Business/fotolia.com
Helfen Freunde und Verwandte auf der Baustelle, übernimmt der Bauherr die Verantwortung für sie. Freiwillige Helfer sind in den meisten Fällen per Gesetz gegen Arbeitsunfall versichert. Der Bauherr ist verpflichtet, Hilfskräfte bei der örtlichen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden und über die geleisteten Arbeitsstunden genau Buch zu führen. Verzichtet er darauf, wird ein Bußgeld fällig und die BG Bau kann möglicherweise den Schaden auf ihn abwälzen.
- Der Versicherungsbeitrag für die Unfallversicherung bei der BG Bau beträgt pro Arbeitsstunde eines Helfers zwischen einem und zwei Euro.
- Weil die Leistungen der Berufsgenossenschaft begrenzt sind, empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer Bauhelferversicherung. Die gilt anders als die Unfallversicherung der BG Bau auch für den Bauherren und seinen Ehepartner.
- Alle Helfer sollten eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Gefälligkeitsschäden abdeckt, also Sach- und Personenschäden, die bei ihrer Arbeit auf der Baustelle entstehen.
Versicherungen fürs Eigenheim
Versicherungen, die den Bauherrn während der Bauzeit vor finanziellem Schaden schützen, gelten nur für genau diese Phase. Das finanzielle Risiko bleibt allerdings bestehen, weshalb Bauherren schon vor der Fertigstellung des Hauses über Versicherungen für ihr neues Eigenheim nachdenken sollten.
Wohngebäudeversicherung und Elementarschadenschutz
Ein Brand kann schnell entstehen, etwa durch einen Blitzeinschlag. Gut, wenn das Gebäude versichert ist. Foto: animaflora/fotolia.com
Eine Wohngebäudeversicherung ist nicht nur sinnvoll, weil Banken sie häufig als Vorbedingung für eine Baufinanzierung verlangen. Eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung deckt sämtliche Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser entstehen. Die Versicherung springt beispielsweise ein, wenn ein Blitz einschlägt, ein Sturm das Dach abdeckt oder ein Rohrbruch Wasserschäden verursacht – alles Vorfälle, die kostspielige Reparaturen nach sich ziehen würden, die der Hausbesitzer aus eigener Tasche bezahlen müsste. Hat er eine Versicherung abgeschlossen, zahlt der Versicherer ihm dagegen üblicherweise den Wiederaufbau des Gebäudes zu aktuellen Baupreisen. Eine Reihe von Risiken deckt eine gewöhnliche Wohngebäudepolice jedoch nicht ab. Dazu zählen:
- Überschwemmungen nach Starkregen oder Rückstau
- Erdbeben und Erdrutsche
- Schneedruck und Lawinenabgänge
Je nach Wohnort kann es deshalb sinnvoll sein, die Wohngebäudeversicherung um den Elementarschadenschutz zu erweitern. Generell ist es oftmals möglich, die Police an den eigenen Bedarf anzupassen und verschiedene Deckungserweiterungen aufzunehmen.
Eine Wohngebäudeversicherung beinhaltet oftmals eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung. Während die Wohngebäudeversicherung Schäden in der Bauphase nicht abdeckt, zahlt die Feuerrohbauversicherung, wenn auf der Baustelle durch einen Brand oder durch Blitzeinschlag Schäden entstehen. Feuerschäden im fertiggestellten Wohnhaus deckt wiederum die Wohngebäudeversicherung ab.
Gebäudehaftpflichtversicherung
Haus- und Grundstücksbesitzer haften für Personen- und Sachschaden, die von ihrem bebauten Grundstück ausgehen. Die Gebäude- oder Haushaftpflichtversicherung ist daher für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern unverzichtbar, aber auch für Einfamilienhausbesitzer sowie Eigentümer von nicht bebauten Grundstücken sinnvoll. Betreten fremde Personen das Grundstück oder das Gebäude und verletzen sich, kann je nach Art der Verletzung die finanzielle Existenz des Eigentümers bedroht sein. Die Versicherung springt beispielsweise ein, wenn ein Auto durch herabfallende Ziegel getroffen wird oder ein Unfall auf einen frisch gewischten Fliesenboden zurückzuführen ist. Auch wenn die Mieter für die Reinigung verantwortlich sind, haftet der Eigentümer oder seine Versicherung für Schäden. Ebenfalls miteinbezogen werden können etwaige Kinderspielplätze auf dem Grundstück.
Hausratversicherung
Hübsch eingerichtet. Versichert sind diese und andere Einrichtungs- und Wertgegenstände über die Hausratversicherung. Foto: bmak/fotolia.com
Die Hausratversicherung versichert Wertgegenstände im Gebäude selbst. Grundsätzlich deckt sie alle Gegenstände in einer Wohnung ab und kommt für Schäden auf, die durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus an den Gegenständen selbst, nicht aber an der Immobilie, entstehen. Die Versicherung muss dabei stets den Neuwert der entwendeten oder zerstörten Gegenstände bezahlen – unabhängig davon, wie alt sie waren. Bei leichteren Schäden werden auch Reparaturkosten erstattet. Da sich manche Schäden nicht komplett beseitigen lassen und manche Wertgegenstände wie Kunstwerke dadurch im Wert fallen, übernimmt die Hausratversicherung die Wertminderung. Sind die Schäden an Haus und Hausrat so gravierend, dass das Haus nicht mehr bewohnbar ist, übernimmt die Versicherung auch für eine bestimmte Zeit die Kosten für Hotelübernachtungen oder Aufräumarbeiten.
Um die Schadensregulierung so einfach wie möglich zu gestalten, kann es nützlich sein, bereits im Vorfeld Fotos von der Wohnung sowie den versicherten Gegenständen anzufertigen und Rechnungsbelege aufzubewahren. Und zwar an einem sicheren Ort. Bricht beispielsweise ein Feuer aus, beschädigt es möglicherweise nicht nur den Hausrat sondern auch die Dokumente. Ebenso wichtig ist eine Liste der gestohlenen oder zerstörten Gegenstände. Einbruch und Diebstahl müssen außerdem der Polizei gemeldet werden.
Vor Abschluss der Versicherung ist es wichtig, die Versicherungssumme richtig festzusetzen. 650 Euro pro Quadratmeter gelten dabei als Standard, dennoch ist es empfehlenswert, den Wert des Hausrats exakt zu ermitteln. Stellt ein Gutachter im Schadensfall fest, dass der Hausrat zu niedrig versichert war, zahlt die Versicherung nur anteilig.
Gewässerschadenhaftpflicht
Vor allem für Besitzer eines Heizöltanks ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung äußerst wichtig. Denn auslaufendes Öl kann das Grundwasser verseuchen, die Schäden müssen beseitigt werden, etwa indem Erdreich ausgetauscht wird. Die Kosten können im sechsstelligen Eurobereich liegen, die Versicherungssumme liegt üblicherweise sogar im Millionenbereich. Besitzer eines Öltanks haften unbegrenzt und unabhängig davon, ob sie eine Mitschuld daran haben, dass der Tank ausgelaufen ist.
Die Versicherung kommt beispielsweise auf für:
- Die Reinigung von verschmutzten Gewässern
- Gutachterkosten
- Kosten für das Abbaggern, den Abtransport und die Entsorgung kontaminierten Erdreichs
Wer seinen Öltank regelmäßig warten lässt, kann den Versicherungsbeitrag reduzieren. Für die Kosten der Police spielen außerdem die Größe des Tanks und der Standort eine Rolle. Sind etwa größere Trinkwassergebiete in der Nähe, kann sich das negativ auf die Versicherungskosten auswirken.
Optimaler Versicherungsschutz: Angebote prüfen
Bei allem Streben nach Sicherheit: Bauherren sollten die Leistungen der Versicherungen, die ihm angeboten werden, gut prüfen. Ihnen sollte klar sein, in welchen Fällen eine Versicherung zahlt und in welchen nicht. Außerdem gibt es oftmals Kombipolicen, die nicht nur eine Schadensart sondern gleich mehrere abdecken. So kann es passieren, dass Bauherren und ihr Eigenheim überversichert sind.