Wendeltreppe – stufenweise aufwärts
Verschiedene Treppenformen werden als Wendeltreppe bezeichnet, das Original gibt es nur einmal: Eine echte Wendeltreppe liegt nur dann vor, wenn sich der Treppenlauf einmal um 360 Grad um seine Achse oder das Treppenloch dreht.
Eine Wendeltreppe muss nicht versteckt werden, sie kann Räume sogar optisch aufwerten. Foto: Paul Prescott/fotolia.com Foto: Paul Prescott/fotolia.com
Wendeltreppen sind einläufige Treppen, die sich wie eine Spirale oder Schraube um ein Treppenloch winden. Im Gegensatz dazu besitzt die Spindeltreppe in ihrem Zentrum einen Mittelpfosten, der als Aufhängung für die Stufen gilt. Beide Treppenformen sind dadurch gekennzeichnet, dass sich die einzelnen Trittstufen zum Zentrum hin verjüngen. Damit eine Wendeltreppe stets gut begehbar bleibt, darf die Stufe an der schmalsten Stelle nicht weniger als zehn Zentimeter breit sein, die maximale Breite an der Außenseite sollte 40 Zentimeter nicht überschreiten.
Treppenkonstruktion und Materialien
Die Maße einer Treppe ergeben sich grundsätzlich aus folgenden Größen:
- Das Steigungsverhältnis, das die gesamte Lauflänge der Treppe bestimmt und von der lichten Höhe zwischen den Fußboden-Oberkanten der einzelnen Geschosse abhängig ist.
- Die vorgeschriebenen Laufbreiten, die sich nach Gebäudetyp, Einbauart und Verkehrsaufkommen auf der Treppe selbst richten.
- Eventuell erforderliche Podestgrößen in Abhängigkeit vom Nutzungstyp
- Größe des Treppenauges
Als bevorzugtes Material im Wohnungsbau wird für Wendeltreppen Holz oder auch eine Kombination aus Holz und Stahl eingesetzt. Harthölzer wie Ahorn, Buche oder Eiche werden für die Trittstufen genutzt, für die Tragkonstruktion sowie die Handläufe wird gerne Stahl verwendet.
Normen und Richtlinien für die Wendeltreppe
Damit eine Wendeltreppe komfortabel genutzt werden kann, sollte der Durchmesser der gesamten Treppe mindestens 1,80 Meter betragen. Wird eine Wendeltreppe als einzige Treppe in einem Wohnhaus eingebaut, dann muss sie als sogenannte notwendige Treppe bestimmte Anforderungen aus der DIN-Norm 18065 erfüllen:
- Baurechtlich notwendige Treppen innerhalb von Wohnungen und in Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen müssen eine nutzbare Laufbreite von mindestens 80 Zentimetern aufweisen.
- Bei baurechtlich nicht notwendigen Treppen muss die Laufbreite mindestens 50 Zentimetern betragen.
- Bei allen anderen Gebäuden wird eine nutzbare Laufbreite von 100 Zentimetern für notwendige Treppen gefordert.
Beim Bau eines Einfamilienhauses sollte aufgrund der Vorgaben gut überlegt werden, ob eine Wendeltreppe als einzige Treppe eingebaut wird. Damit die geforderte Laufbreite erreicht wird, benötigt das Treppenloch mindestens einen Durchmesser von 200 Zentimetern. Selbst dann noch ist das Transportieren von sperrigen Möbelstücken beim Einzug schnell kompliziert und qualvoll.
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