Spitzboden als Wohnbereich: Fünf Tipps für den Ausbau
Ob als Spielzimmer fürs Kind oder als erweiterter Stauraum: Ein ausgebauter Spitzboden bietet viele Möglichkeiten. Dabei sind jedoch fünf Punkte zu beachten.
In vielen Häusern befindet sich direkt unter dem Dach ungenutzter Raum: der Spitzboden. Bauherren, die diesen ausbauen und so voll nutzbar machen möchten, sollten die Kosten nicht unterschätzen. Pro Quadratmeter Ausbaufläche sind mit 500 bis 1.000 Euro zu rechnen – je nach Umfang des Projekts, Qualität des Materials und ob Handwerker engagiert werden oder man den Ausbau in Eigenregie übernimmt. Fünf wichtige Punkte sind außerdem zu klären: Sie betreffen Bauvorschriften, bauliche Voraussetzungen, Dämmung, Fenster und Treppe.
Wer den Spitzboden tatsächlich als Wohnraum nutzen möchte, muss gewisse Auflagen erfüllen. Ein kleines Arbeitszimmer einzurichten, ist meist kein Problem. Foto: Velux
1. Ist mein Spitzboden überhaupt einer? – Definition und Vorschriften
Ein Spitzboden in herkömmlichem Sinn wird im Anhang zur DIN 1055 wie folgt definiert:
Ein Spitzboden ist ein für Wohnzwecke nicht geeigneter Dachraum unter Pult- oder Satteldächern mit einer lichten Höhe von höchstens 1,80 Meter.
Grafik: bauen.de
Soll das Dachgeschoss dennoch zum Wohnen oder Arbeiten genutzt werden, muss es gewisse Vorgaben erfüllen: Die Landesbauverordnungen schreiben in der Regel eine Grundfläche von mindestens acht Quadratmetern und eine lichte Raumhöhe von rund 2,30 Metern vor. Fenster müssen ein Achtel der Grundfläche ausmachen und mindestens einen Quadratmeter groß sein. Tragende Wände, Stützen und Pfeiler müssen feuerbeständig, in Einfamilienhäusern zumindest feuerhemmend ausgeführt werden. Außerdem sind zwei Rettungswege zwingend vorgeschrieben: einer über das Treppenhaus, ein zweiter meist über ein Rettungsfenster mit rund einem Meter Diagonale.
Aufgrund der geringen Raumhöhe von weniger als 1,80 Meter dürfen in einem herkömmlichen Spitzboden keine dauerhaften Aufenthaltsräume eingerichtet werden. Für Bauherren kann sich ein Ausbau trotzdem lohnen, sei es um ein Spielzimmer, einen Rückzugsort oder Stauraum zu schaffen.
Ist der Spitzboden niedriger als 1,50 Meter, ist für seinen Ausbau häufig nicht einmal eine Baugenehmigung erforderlich. Raumteile mit so geringer Höhe, gelten nicht als Wohnraum. Vorsichtshalber sollten Bauherren aber bei Ihrem örtlichen Bauamt nachfragen, ob sie ihr Dach ausbauen dürfen und ob sie dafür eine Genehmigung benötigen.
2. Welche Voraussetzungen müssen Dachhaut und Leitungen erfüllen?
Bevor es losgeht, sollten Dachkonstruktion, Dacheindeckung, Mauerwerk und Schornstein geprüft werden: Die Hölzer der Dachkonstruktion müssen tragfähig, trocken und frei von Schädlings- und Fäulnisbefall sein. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Balkenköpfe zu legen. Die Dacheindeckung darf keine Lücken aufweisen. Ein Mauerwerk mit Nässerändern, Feuchteschäden, Rissen oder abgeplatzten Stellen muss sehr genau inspiziert werden. Auch der Schornstein muss rissfrei und alle seine Anschlüsse dicht sein. Erst wenn das alles zutrifft, sollte über einen weiteren Dachausbau nachgedacht werden.
Grafik: Isabella Haag/bauen.de
Bei Heizung und Elektrizität gilt: Wer in der Bauphase des Hauses nicht in vorausschauender Weise Leerrohre und Leitungen hat einbauen lassen, sollte noch mal einiges an Geld und Zeit für den nachträglichen Einbau einplanen. Stromanschlüsse sind empfehlenswert, auf einen eigenen Heizkörper kann vor allem bei kleineren Spitzböden meist verzichtet werden.
3. Sind Wärmeschutz und Trittschalldämmung notwendig?
Ist der Spitzboden entsprechend gedämmt, lässt es sich dort gut aushalten. Foto: puren
Damit der Raum im Sommer nicht zu heiß wird und im Winter nicht komplett auskühlt, sollte in eine gute Wärmedämmung investiert werden. Dabei regelt die Energieeinsparverordnung welche Dämmwerte erreicht werden müssen. Wie sich diese Anforderungen erfüllen lassen, muss für den konkreten Fall geprüft werden. Für Einfamilienhäuser gelten andere Auflagen, als für Mehrfamilienhäuser; die Nutzung als Wohnraum ist anders geregelt als die als Stauraum.
Heimwerkern können bei der Wärmedämmung zwischen drei Methoden wählen: zwischen, unter oder auf den Sparren.
Lesen Sie hier,
...wie Sie selbst eine Zwischensparrendämmung einbauen.
...wie Sie diese mit einer Untersparrendämmung kombinieren.
...was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Aufsparrendämmung verbauen.
Damit in den Räumen unter dem Spitzboden nicht jeder Schritt zur Lärmbelastung wird, sollte ein Trittschallschutz verlegt werden. Eventuell müssen zuerst einmal Bretter oder OSB-Platten montiert oder sogar ein Estrich aufgetragen werden.
Auch bei der Trittschalldämmung stehen verschiedene Materialien mit ihren spezifischen Eigenschaften zur Wahl.
Dabei sollte man im Kopf behalten: Je höher der Bodenbelag, desto geringer die lichte Höhe des Raumes.
4. Wie kommt Luft und Licht in den Spitzboden? – die Fensterfrage
Mit Dachflächenfenstern, die den First miteinschließen, kommt ausreichend Licht ins Dachgeschoss – allerdings auch Wärme. Foto: Velux
Eventuell kann in die Außenwand ein einzelnes Giebelfenster eingebaut werden. Es bietet sich an, dieses als Rettungsfenster zu gestalten, um so die Brandschutzauflagen zu erfüllen. Wer allerdings die gesamte Giebelfläche verglasen möchte, muss einen Statiker zurate ziehen.
Beim Dachflächenfenster sollte die Oberkante circa 200 Zentimeter, die Unterkante des Fensters höchstens 90 Zentimeter über dem Fußboden liegen. Ist die Unterkante zu niedrig, wird eventuell ein Geländer nötig. Wer Fenster einbauen möchte, die breiter sind als der Sparrenabstand, muss die Sparren kappen und stabilisieren. Stattdessen sollten Bauherren lieber kleinere Fenster wählen und diese neben- und übereinander zwischen den bestehenden Sparren platzieren.
Sparren immer oben und unten ausmessen. Die wenigsten Sparren verlaufen exakt parallel.
Grafik: Isabella Haag/bauen.de
Unabhängig von der Art des Fensters sollte man immer auch den Sonnenschutz im Blick behalten. Wer Fensterflächen plant, investiert am besten gleich in Sonnenschutzglas. Sonnenschutzfolie oder aber Markisen und Rollläden sind eine Alternative.
5. Auf was muss ich bei der Treppe achten?
Wer einen ungedämmten Spitzboden zugänglich machen möchte, sollte eine einklappbare Treppe wählen, die luftdicht abschließt. So geht nicht allzu viel Energie aus dem darunterliegenden Geschoss verloren. Wird der Spitzboden allerdings nicht als reiner Stauraum genutzt, sollte er gedämmt und ohne großen Aufwand zugänglich gemacht werden. Dabei ist immer ein Brüstungsgeländer im Spitzboden einzuplanen: Es verhindert, dass jemand die Öffnung für die Treppe übersieht und stürzt.
Raumspartreppe – Spindeltreppe – einklappbare Dachbodentreppe. Foto: Treppen Intercon (li.), DOLLE Treppen (Mitte und re.)
Bauherren entscheiden sich häufig für Raumspartreppen. Aufgrund ihrer etwas unbequemeren – und dadurch unsicheren – Begehbarkeit sind sie generell nur für Nebenräume wie den Spitzboden zulässig. Für gewöhnlich werden diese platzsparenden Treppen ganz klassisch als Wangentreppe ausgeführt, entweder mit wechselseitig begehbaren oder mit deutlich schmaleren, vollflächig begehbaren Stufen. Die wechselseitigen Stufenheißen auch Samba- oder Schmetterlingsstufen und sind an der breitesten Stelle meist 24 Zentimeter tief; sind die Stufen vollflächig, sind sie insgesamt nur rund 15 Zentimeter tief. Für gewöhnlich werden Raumspartreppen mit einer maximalen Steigungshöhe von 21 Zentimetern und einer Treppenbreite von 50 bis 80 Zentimetern errichtet.
Eine platzsparende Lösung mit Schmetterlingsstufen. Foto: Treppenbau Voss
Noch weniger Platz benötigt eine Spindeltreppe, also eine einläufige Treppe, die sich spiralförmig auf runder Fläche nach oben windet. Die Stufen sind dabei an einem Mittelpfosten befestigt. Ist die gewendelte Treppe baurechtlich nicht notwendig – weil sie beispielsweise nur zur Spielfläche auf dem Spitzboden führt und nicht verschiedene Wohnräume miteinander verbindet –, genügt eine Laufbreite von mindestens 50 Zentimetern. Dadurch benötigt die Treppe eine Grundfläche von mindestens 100 Zentimetern Durchmesser. Eine Wendeltreppe mit einem Treppenauge braucht übrigens deutlich mehr Platz und kommt daher für den Zugang zum Spitzboden eher selten in Betracht.
Ob mit gewendelten Stufen, gerade oder einklappbar: In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass die Dachschrägen den Aufstieg nicht zusätzlich erschweren.
Häufig sind beim Zugang zum Spitzboden individuelle - und recht clevere - Lösungen gefragt.