Schornsteinfeger überprüft jährlich die Heizungsanlage
Der Schornsteinfeger kontrolliert regelmäßig die Betriebs- und Brandsicherheit der Heizungsanlage. Denn nur so kann sie effizient und umweltschonend heizen.
Heizungsanlagen müssen jährlich vom Schornsteinfeger gewartet werden. Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Foto: ZIV
Eine Feuerungsanlage besteht meist aus Feuerstätte, Verbindungsstück (Rauchrohr) und Schornstein. Nur wenn die Anlage sauber ist und regelmäßig überprüft wird, kann sie wirkungsvoll heizen. Ein Schornsteinfeger kontrolliert daher regelmäßig die Feuerungsanlage und misst die Abgaswerte.
Ziel: effiziente und umweltschonende Anlage
Bislang kommt der Kaminkehrer etwa einmal jährlich, um Messungen an der Heizungsanlage vorzunehmen. Er kontrolliert den Kohlenmonoxidausstoß und den ungehinderten Abzug der Abgase sowie den Schornstein, außerdem reinigt und prüft er die Abgasleitungen. Art und Umfang dieser Arbeiten regelt zum einen die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO) und zum anderen das erste Gesetz der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV).
Pflichten der Hausbesitzer
Der Schornsteinfeger kündigt sich im Regelfall rechtzeitig an. Im Vorfeld sollte daher die Heizungsanlage unfallsicher zugänglich gemacht werden. Außerdem sollte ein nicht brennbares Gefäß bereitgestellt werden, damit der Kaminkehrer darin Ruß und andere Ablagerungen auffangen kann. Ist ein Schornstein vorhanden, muss der Kaminkehrer auch aufs Dach. Ist die extra dafür vorgesehene Aussteigöffnung nicht leicht erreichbar, sollte eine Leiter bereitgestellt werden.
Ab 2013: Feuerstättenbescheid regelt Häufigkeit
Kehr- und Messtätigkeiten führt bisher der Bezirksschornsteinfeger durch. Da dessen Monopol ab 01. Januar 2013 fällt, darf sich jeder Hausbesitzer dann selbst einen Kaminkehrer aussuchen. Zuvor muss dem Hausbesitzer jedoch der Feuerstättenbescheid vorliegen. Dieser regelt die Überwachungs- und Wartungsintervalle, an die sich der Hausbesitzer zu halten hat. Der Bescheid wird in einer Feuerstättenschau, in der der Kaminkehrer die Betriebs- und Brandsicherheit der Heizungsanlage prüft, ausgefüllt. Diese Feuerstättenschau ist alle dreieinhalb Jahre vorgeschrieben. Jeder Hausbesitzer erhält somit nach diesem Zeitraum auch einen neuen Feuerstättenbescheid.
Zusätzlich zum Schornsteinfeger: Wartungsvertrag mit Fachbetrieb
Der jährliche Besuch des Schornsteinfegers ist gesetzlich vorgeschrieben – ganz im Gegensatz zur regelmäßigen Wartung und Reinigung der Heizungsanlage durch einen Heizungsbauer. Wer seine Heizung nicht regelmäßig überprüfen lässt, riskiert steigenden Energieverbrauch und hohe Reparaturkosten aufgrund vorzeitigen Verschleißes. Es empfiehlt sich daher, einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abzuschließen. Dieser stellt sicher, dass regelmäßig Heizkessel und -brenner gereinigt, Abgaswerte gemessen sowie Verschleiß- und Ersatzteile kontrolliert und erneuert werden. In Eigenregie sollten Heizkörper regelmäßig entlüftet sowie Gas- und Kombithermen mit Wasser aufgefüllt werden.
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