Klimafreundlicher Neubau (KFN): Was beinhaltet die Förderung
Ab dem 20. Februar 2024 können Sie erneut von den KfW-Förderungen für klimafreundliches Bauen profitieren. Diese staatliche Unterstützung setzt sich weiterhin für umweltschonende Bauweisen ein.
Neustart der KFN-Förderung im Februar 2024
Nach einer vorübergehenden Pause, bedingt durch die vollständige Ausschöpfung der Fördermittel, kündigte das Bundesbauministerium im Dezember 2023 an, dass ab dem 14. Dezember keine Formulare mehr mehr angenommen werden. Der Neustart ist nun mit einem Fördervolumen von 750 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds festgelegt.
Schlüsselelemente der Förderung 'Klimafreundlicher Neubau' kurz und bündig
Hier sind die Kernaspekte der erneuerten Unterstützung für Neubauten in der Übersicht:
- Programmname: Klimafreundlicher Neubau, oder KFN.
- Fördergegenstand: Neubauten, die nicht nur den Effizienzhaus 40-Standard erreichen, sondern auch spezielle Qualitäts- und technische Mindeststandards erfüllen.
- Förderart: Reduzierte Kreditzinsen, nun bei 2,10 % p.a., ohne Zuschüsse mit Ausnahme derer für kommunale Projekte.
Maximaler Kreditbetrag: Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
Ziele der neu aufgelegten KFN-Förderung
Die überarbeitete Förderung zielt darauf ab:
- Bis Jahr 2030 soll die CO2-Emissionen im Bausektor auf ca. 67 Millionen Tonnen Treibhausgase reduziert werden.
- Die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes stärker zu berücksichtigen.
- Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens konsequent zu verfolgen.
Geförderte Bereiche im Programm 'Klimafreundlicher Neubau'
Der Fokus des Programms "Klimafreundlicher Neubau" liegt auf der Unterstützung für den Neubau und Ersterwerb von umweltfreundlichen und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Stufen der KFN-Förderung erläutert
Die Förderung umfasst verschiedene Stufen:
- KFWG / KFNWG (= Klimafreundliche Wohn- und Nichtwohngebäude)
- KFWG - Q / KFNWG - Q (= Klimafreundliche Wohn- und Nichtwohngebäude – Qualitätsgeprüft)
Voraussetzungen für die KfW-Förderung im Bereich 'Klimafreundlicher Neubau'
Die Anforderungen an geförderte Gebäude untergliedern sich wie folgt:
a) Voraussetzungen für die KFWG und KFNWG
- Einhaltung des Effizienzhaus 40-Standards.
- Unterschreitung der CO2-Emissionsgrenzwerte über den Lebenszyklus gemäß QNG-PLUS.
- Erfüllung bestimmter technischer Mindestanforderungen laut KFN-Merkblatt.
b) Voraussetzungen für die Stufe KFWG-Q bzw. KFNWG-Q
- Zusätzlich zu den bereits genannten Anforderungen muss die Zertifizierung durch die Qualitätssiegel für Nachhaltige Gebäude PLUS (QNG-PLUS) und PREMIUM (QNG-PREMIUM) erfolgen.
Diese Neuausrichtung soll sicherstellen, dass das Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) effektiv zu einer nachhaltigeren Bauweise beiträgt und die langfristigen Umweltziele unterstützt.
Zugangsvoraussetzungen zur KFN-Förderung für Neubauten
Das Unterstützungsprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ richtet sich an diverse Zielgruppen:
- Privathaushalte/Familien: Voraussetzung ist ein Jahresgehalt über 90.000 Euro. Familien, die weniger verdienen, könnten durch die Wohneigentumsförderung profitieren.
- Wohneigentümergemeinschaften: Diese Gruppe ist ebenfalls förderberechtigt.
- Wohnungswirtschaftliche Akteure: Dazu zählen Wohnungsbaugenossenschaften und ähnliche Organisationen.
Kommunale Einrichtungen und Unternehmen: Auch sie können von den KFN-Mitteln Gebrauch machen.
Förderhöhen der KFN-Kredite für Wohnprojekte
Im Rahmen der „Klimafreundlicher Neubau“-Förderung variieren die möglichen Kreditbeträge:
- für KFWG können Sie bis zu 100.000 Euro
- und für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Zertifikat (KFWG - Q) bis zu 150.000 Euro
erhalten.
Varianten der Kreditlaufzeiten im KFN-Programm
Die KfW bietet mehrere Laufzeitoptionen an, um die verschiedenen Bedürfnisse der Bauherren zu berücksichtigen:
- bis 10 Jahre Kreditlaufzeiten bei Endfälligkeit und durchgehender Zinsbindung.
- bis zu 10 Jahre Laufzeit mit maximal zwei tilgungsfreien Jahren.
- bis 25 Jahre Laufzeiten mit bis zu drei tilgungsfreien Jahren mit einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre etwa.
- Maximal 35 Jahre Laufzeit mit bis zu fünf Jahren tilgungsfreier Phase und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
Der derzeitige Zinssatz für KFN-Kredite beträgt 2,1 Prozent.
Prozedere der Antragstellung für das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt in mehreren Schritten:
- Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten: Dieser stellt sicher, dass die Maßnahmen den vorgesehenen Standards entsprechen. Bei Bestreben nach einer QNG-Zertifizierung ist zusätzlich die Einbindung eines QNG-Nachhaltigkeitsberaters sowie einer Zertifizierungsstelle erforderlich.
- Kreditantragstellung: Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, erfolgt die Antragstellung über einen Finanzierungspartner, wie etwa Sparkassen oder Volksbanken.
- Vertragsabschluss: Der Darlehensvertrag wird mit einem KfW-Partner abgeschlossen. Nach Erhalt der Zusage sind die Fördermittel für den Antragsteller reserviert.
- Projektumsetzung: Nach der Finanzierungszusage und dem Vertragsabschluss beginnt die Realisierung des Bauvorhabens in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Experten.
- Bestätigung und Dokumentation: Am Ende des Projekts ist eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) durch den Energieeffizienz-Experten auszustellen und beim Finanzierungspartner einzureichen.