Kann man Arbeiten beim Hausbau von der Steuer absetzen?
Der Bau eines Eigenheims stellt eine bedeutende finanzielle Herausforderung dar. Während ein Großteil der Ausgaben an Bauunternehmen und Handwerker geht, fordert auch das Finanzamt seinen Anteil, insbesondere durch die Grunderwerbssteuer. Doch es gibt Wege, wie Bauherren ihre Steuerlast optimieren können. Dies betrifft vor allem die Absetzbarkeit von Kosten im Rahmen der Vermietung oder der Beauftragung von Handwerkern, die signifikante steuerliche Vorteile bieten können. Auch bestimmte Umzugskosten können steuermindernd wirksam werden. Hier erhalten Sie einen Überblick über absetzbare Kosten im Rahmen des Hausbaus und finden wertvolle Hinweise, um Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten und die Steuerlast effektiv zu reduzieren.
Die Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer ist eine unvermeidliche Ausgabe beim Kauf eines Grundstücks. Die Steuersätze variieren bundeslandabhängig zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Diese Steuer muss entrichtet werden, bevor das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, die für den Grundbucheintrag notwendig ist. In speziellen Fällen, wie beim Kauf sehr günstiger Grundstücke oder bei Schenkungen mit Wohnrecht, kann diese Steuer umgangen werden. Außerdem ist der Grundstückserwerb innerhalb der direkten Familie oft von der Grunderwerbssteuer befreit.
Es ist ratsam, Verträge über den Grundstückskauf und das Bauprojekt getrennt zu schließen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden, die entstehen, wenn beides in einem Zug über einen Bauträger abgewickelt wird.
Die Kosten für Makler, Bodengutachten und die Erschließung
Die Kosten für Maklerdienste, Bodengutachten und die Erschließung eines Grundstücks können unter bestimmten Umständen steuerlich abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Rechnungen klar als Beratungs- oder Honorarkosten ausgewiesen werden. Diese Posten können dann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Option der Vermietung
Für diejenigen, die Teile ihres neu gebauten Hauses vermieten, eröffnen sich umfangreiche Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung. Während Kosten, die direkt während des Baus anfallen, nicht sofort absetzbar sind, können Werbungskosten, die direkt dem Erzielen von Mieteinnahmen dienen, sofort geltend gemacht werden. Die Unterscheidung zwischen Herstellungskosten und Werbungskosten ist hierbei entscheidend.
Kosten für den Bau und Handwerkerleistungen
Kosten, die direkt mit dem Neubau zusammenhängen, werden steuerlich nicht anerkannt, solange der Bauherr noch nicht eingezogen ist. Nach Einzug jedoch sind Handwerkerleistungen bis zu einem bestimmten Betrag jährlich absetzbar. Beachten Sie, dass nur Lohnkosten, nicht jedoch Materialkosten steuerlich geltend gemacht werden können. Zudem sind Fördermittel, wie beispielsweise die von der KfW, von den absetzbaren Posten auszunehmen, falls sie bereits in Anspruch genommen wurden.
Vermeiden Sie Barzahlungen bei Handwerkerrechnungen. Diese werden oft mit Schwarzarbeit in Verbindung gebracht und können von der Steuer nicht abgesetzt werden. Bewahren Sie stattdessen Überweisungsbelege und Rechnungen sorgfältig auf, um sie bei einer möglichen Prüfung vorlegen zu können.
Weitere Dienstleistungen
Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenarbeit, Reinigungsdienste oder Winterdienste können steuerlich geltend gemacht werden. Pro Jahr können so bis zu 4.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Es ist wichtig, dass diese Ausgaben durch Rechnungen und Überweisungen nachgewiesen werden können.
Durch geschickte Planung und die Ausnutzung steuerlicher Absetzmöglichkeiten können Bauherren erheblich profitieren und ihre finanzielle Last beim Hausbau deutlich mindern.