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Flächennutzungsplan: Bauleitplan der Gemeinden

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Ob und wie auf Gemeindeflächen künftig gebaut werden darf, regelt der Flächennutzungsplan. Er ist Teil des Bauleitplans der Gemeinden.

Aus dem Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan entwickelt, in dem die Planung der einzelnen Teilgebiete konkret festgelegt ist. Foto: Fotolia Foto: Fotolia

Eine Stadt oder Gemeinde hat die Möglichkeit, die zukünftige Bebauung - oder auch Nichtbebauung - ihrer Fläche in einem Bauleitplan festzulegen. Es gibt zwei verschiedene Arten von Bauleitplänen: den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan. Ob ein Bauvorhaben grundsätzlich zulässig ist, ist im Baugesetzbuch geregelt (BauGB). Dort sind die allgemeinen Vorschriften zum Baurecht geregelt.

Flächennutzungsplan regelt die Nutzung von Grundstücken allgemein

Gemeinden legen im Flächennutzungsplan fest, welche Formen der Bodennutzung und Bebauung grundsätzlich zulässig sind. Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan für die gesamte Gemeinde. Hier wird festgelegt, welche Flächen für Wohnbau, Gewerbebau, Landwirtschaft, Grünanlagen oder für die Infrastruktur vorgesehen sind. Die Angaben im Flächennutzungsplan sind nur grobe Darstellungen, in denen keine einzelnen Parzellen gekennzeichnet sind. Er ist eine Landkarte der gesamten Gemeindefläche, der die langfristigen Entwicklungsvorhaben der Gemeinden darstellt.

Der Flächennutzungsplan dient der vorbereitenden Bauleitplanung und ist nur behördenverbindlich. Für die Gemeinde ist dieser eine Empfehlung für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Achtung: Wird im Flächennutzungsplan eine ehemals landwirtschaftliche Fläche als Baufläche dargestellt, hat der Eigentümer noch kein Recht, auch tatsächlich darauf zu bauen. Das entsprechende Grundstück ist lediglich Bauerwartungsland.