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Die wichtigsten Nebenkosten beim Grundstückskauf

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Für künftige Eigenheimbesitzer ist eine sorgfältige Finanzplanung entscheidend. Nebenkosten werden dabei allzu oft übersehen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man die wichtigsten Nebenkosten beim Grundstückserwerb kennen und einkalkulieren.

Wer den Bau eines Eigenheims plant, weiß, dass hierfür einiger finanzieller Aufwand nötig ist. Während man die größten Kosten wie Grundstückspreis und Baukosten meist noch gut im Blick hat, werden andere Kostenpunkte oft vergessen. Gerade Ausgabenposten wie die Nebenkosten beim Grundstückserwerb können dann die gesamte Finanzierung ins Wanken bringen. Wer sich jedoch gut informiert, ist mit einer soliden Finanzplanung für den Start ins Eigenheim gerüstet.

Grundbucheintragung und Notarkosten beim Grundstückskauf berücksichtigen

Das Traumobjekt ist gefunden und der Kaufentschluss gefallen – nun müssen nur noch die Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Zunächst muss ein Notar einen Kaufvertrag zwischen altem und neuem Eigentümer aufsetzen und beurkunden. Der Notar veranlasst auch den nächsten Schritt: Denn Grundstückseigentümer wird man erst durch die Eintragung in das Grundbuch, das vom Grundbuchamt oder dem Amtsgericht verwaltet wird. Feste Kostensätze gibt es bei Notar und Grundbuchamt dabei nicht, die Höhe der Rechnung richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises. Als Faustregel gilt, dass Käufer für Notar und Grundbuch rund 1,5 Prozent des Kaufpreises einplanen sollten.

Grunderwerbsteuer

Sobald der Immobilien- oder Grundstückskauf getätigt ist, folgt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und wird auf den Gesamtkaufpreis fällig, also auf das Grundstück sowie gegebenenfalls das darauf vorhandene Gebäude. Dies ist gerade für Bauträgerkunden wichtig, denn sie müssen durch den Erwerb einer kompletten Immobilie bei diesen Nebenkosten besonders tief in die Tasche greifen.

Maklergebühren

Zum Verkauf stehende Grundstücke werden manchmal nich vom Eigentümer selbst, sondern von beauftragten Maklern angeboten. Diese erheben für die Grundstücksvermittlung eine Gebühr, die auch Courtage oder Provision genannt wird. Auch diese richtet sich nach dem Gesamtkaufpreis und kann variieren. Ab dem 23. Dezember 2020 ist in Deutschland die geteilte Provision gesetzlich verpflichtend, die vorsieht, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen. Käufer sollten mit rund 3,57 Prozent Provision inklusive Mehrwertsteuer rechnen. Die Höhe der Maklergebühr ist trotz dieses neuen Gesetzes Verhandlungssache und hängt auch von Vertragsmodalitäten ab. Die Vereinbarung darüber sollte deshalb vor dem Kauf unbedingt schriftlich festgelegt werden. Sind diese Nebenkosten einkalkuliert, ist mit einer realistischen Kostenplanung bereits der Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft im Eigenheim gelegt.

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