Baustoffklassen – Beurteilung des Brandverhaltens
Das Brandverhalten von Baustoffen wird in verschiedene Baustoffklassen unterteilt. Es wird zwischen nicht brennbaren und normal beziehungsweise schwer entflammbaren Stoffen unterschieden. Leicht entflammbare Baustoffe stehen im Bereich Hausbau erst gar nicht zur Verfügung.
Ziegel gehören zur Baustoffklasse A1 und sind nicht brennbar. Baustoffklassen geben Auskunft, wie verschiedene Baustoffe im Brandfall reagieren. Foto: Wienerberger Foto: Wienerberger
Bei einem Hausbrand geht es um Minuten. Denn je weiter sich der Brand ausbreitet, desto schwieriger wird es für die Feuerwehr den Brand zu löschen. Wie schnell ein Brand sich in einem Haus ausbreiten kann, hängt maßgeblich von den im Haus verbauten Materialien ab. Denn manche Bauteile sind leicht entflammbar, während andere nahezu nicht brennbar sind. Um die Gefahr durch Brände einzudämmen, sind die Baustoffklassen und deren Verwendung gesetzlich geregelt. Die Einteilung der Baustoffklassen und Bauteile erfolgt gemäß der DIN 4102.
Baustoffklassen – ein erster Überblick
Zwar kennt aufgrund des deutschen Föderalismus jedes Bundesland auch im Baurecht eigene Gesetze, die DIN 4102 zum Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen ist jedoch in jedem Bundesland Bestand des geltenden Baurechts. Die Einteilung der Baustoffklassen erfolgt auf der Grundlage genormter Prüfverfahren. Grundsätzlich wird zwischen Baustoffen der Klassen A und B unterschieden. Zu der Baustoffklasse A gehören nicht-brennbare, zu der Baustoffklasse B die brennbaren Baustoffe – innerhalb der Baustoffklassen gibt es Abstufungen. Im Hausbau dürfen Baustoffe der Klassen A1, A2 und B1 nahezu unbeschränkt eingesetzt werden. Für Baustoffe der Klassen B2 und B3 gelten besondere Vorschriften. Zum Beispiel muss ein spezieller Schutzanstrich aufgetragen werden.
Nicht brennbar – Baustoffklassen A1 und A2
Innerhalb der Baustoffklasse A wird zwischen den Baustoffen der Klasse A1 und A2 unterschieden. A1 bezeichnet Baustoffe, die nicht brennbar sind oder nur geringe organische, und damit brennbare, Bestandteile enthalten. Zu diesen Baustoffen gehören fast alle mineralischen Baustoffe wie Beton, Sand, Kies, Ton und spezielle Gipsbauplatten.
A2 bezeichnet Baustoffe, die nicht brennbar sind aber oft organische und damit brennbare Bestandteile enthalten. Diese Baustoffe müssen immer mit einem amtlichen Prüfzeichen gekennzeichnet sein. Zu diesen Baustoffen zählen manche Gipskarton- und Gipsfaserplatten sowie Leichtbeton mit organischen Zuschlägen.
Brennbar – Baustoffklassen B1 bis B3
Innerhalb der Baustoffklasse B gibt es eine dreifache Differenzierung von B1 bis B3. Baustoffe der Klasse B1 sind schwer entflammbar. Zu diesen Baustoffen zählen Korkerzeugnisse, Kunststoffe aber auch bestimmte Mineral- und Glasfaserplatten und Gipskartonplatten.
Baustoffe der Klasse B2 sind normal entflammbar. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich durch Zündquellen entflammen lassen und dann selbst weiterbrennen können. Zu Baustoffen der Klasse B2 gehören zum Beispiel Holzböden aber auch Fußbodenbeläge, Kunststoffe und Dachpappe.
Die Baustoffklasse B3 bezeichnet Baustoffe, die leicht entflammbar sind. Hierzu zählen unter anderem bestimmte Holzböden, unbehandelte Schafwolle oder Stroh. Diese Baustoffe brennen, anders als die Baustoffe der Klasse B2, mit steigender Geschwindigkeit und ohne zusätzliche Wärmezufuhr weiter. Aufgrund des hohen Brandrisikos dürfen B3-Baustoffe beim Hausbau so gut wie nie verwendet werden.
Baustoffklassen erkennen
Erkennen kann man die jeweiligen Baustoffklassen durch eine Kennzeichnung direkt am Baustoff selbst oder aber an der Verpackung. Es gibt jedoch auch Baustoffe ohne besondere Kennzeichnung. Diese werden im Sinne der Euroklassen (A1 bis F) einer bestimmten Baustoffklasse zugeordnet. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind beispielsweise die Baustoffe der Klasse A1 (nicht brennbar) sowie Holz- und Holzwerkstoffe mit einer Rohdichte von mindestens 400 Kilogramm pro Kubikmeter und einer Dicke von mindestens zwei Millimetern.
Die Baustoffklassen im Überblick
Baustoffklasse | Kriterien | Beispiele |
---|---|---|
A 1 (nicht brennbar) | ohne brennbare Bestandteile | Kies, Sand, Ton, Ziegel, Beton, Stahl, Zement, Mörtel, Glas, Baukeramik, Kalzium-Silikat-Platten |
mit geringfügigen brennbaren Bestandteilen | Mineralfasserplatten mit geringer Kunstharzbindung | |
A 2 (nicht brennbar) | enthalten brennbare Bestandteile | Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten, Mineralfaserplatten mit Kunstharzbindung |
B1 (schwer entflammbar) | Korkerzeugnisse, Kunststoffe, PS-Schaum, Hart-PVC, Holzwolle-Leichtbauplatten | |
B2 (normal entflammbar) | Dachpappen, Holz, PU-Schaum | |
B3 (leicht entflammbar) | unbehandelte Schafwolle, Stroh, Papier, Pappe |