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Barrierefrei bauen oder umbauen – Maßnahmen und Förderungen

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Wer ein Haus barrierefrei bauen oder umbauen möchte, muss einiges bedenken – und unter Umständen hohe Kosten tragen. Wie Bauherren barrierefrei bauen können – und welche Förderungen es dafür gibt.

Die DIN 18040

Die DIN 18040 ist die Norm für barrierefreies Bauen, in der alle Aspekte des Bauens geregelt sind. Des betrifft beispielsweise die Breite von Durchgängen und die Größe von Wenderäumen. Daneben ist beispielsweise auch festgelegt, welche Pflaster- und Plattenbeläge geeignet sind oder wie Rampen gestaltet sein müssen. Die Norm richtet sich in erster Linie an die Gestaltung von öffentlichen Räumen und Gebäuden, einige Details kann man aber auch auf private Räume übertragen, zum Beispiel:

  • Ein Gefälle zum Beispiel vor der Haustür darf maximal 3 Prozent betragen.
  • Bei Platten und Fliesen dürfen keine Fugen, Beulen oder Dellen von mehr als zwei Zentimeter breite auftreten.

Was ist barrierefrei bauen?

Barrierefrei bauen heißt so zu bauen, dass es im Alltag möglichst wenige Barrieren für verschiedene Personengruppen gibt. Was das konkret bedeutet, hängt vom jeweiligen Menschen ab. Rollstuhlfahrer brauchen beispielsweise ausreichend breite Türen, wer taub ist, braucht eine optische Klingel. Auch wenn barrierefreie Wohnungen unterschiedlich ausgestattet sein können, gibt es gewisse Standards, die generell dafür sorgen sollen, möglichst viele Barrieren abzubauen.

Wer ein barrierefreies Zuhause braucht oder für die Zukunft vorsorgen will, muss einige Dinge beachten und nicht immer lassen sich Bedürfnisse der Zukunft mit aktuellen vereinbaren. Doch barrierefrei zu bauen hat einen großen Vorteil: Alles kann von vorneherein geplant und umgesetzt werden – was üblicherweise günstiger ist, als beim Hausbau Barrieren einzubauen und sie später wieder zu entfernen.

Wer sein Haus dagegen barrierefrei umbauen möchte, muss unter Umständen etwas mehr Geld investieren. Glücklicherweise gibt es Fördermöglichkeiten für den altersgerechten Umbau einer Immobilie. In beiden Fällen müssen auf die gleichen Dinge geachtet werden.

Den Grundriss barrierefrei gestalten

Ein barrierefreier Grundriss ermöglicht es den Menschen, alle notwendigen Räume mit dem Rollstuhl zu erreichen. Damit das klappt, müssen insbesondere Türen und Durchgänge breit genug sein und es muss ausreichend Wendefläche verfügbar sein. Diese Ansprüche passen gut zum offenen Grundriss, bei dem es darum geht, Türen, Wände und Verkehrswege zu minimieren. Aber auch andere Grundrisstypen können barrierefrei gestaltet werden.

  • Rollstuhlfahrer brauchen einen Raum von mindestens 1,50 x 1,50 m für einen Richtungswechsel
  • Personen mit Gehstock benötigen eine Fläche von 90 x 70 cm für die freie Beweglichkeit
  • mit Rollator besteht ein Platzbedarf von 80 Zentimetern mal einem Meter.
  • Durchgänge müssen eine Breite von mindestens 90 Zentimetern aufweisen, der Türdrücker muss für Rollstuhlfahrer auf einer Höhe von 85 Zentimetern angebracht werden.

Wann ist ein Bad barrierefrei?

Damit ein Badezimmer barrierefrei, also auch für Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen frei zugänglich ist, müssen verschiedene Planungsgrundlagen berücksichtigt werden. Dabei reicht es nicht aus, einfach etwas mehr Platz einzuplanen - auch bei der Gestaltung der sanitären Anlagen sind spezielle Anforderungen zu beachten.

  • Der Waschtisch samt Waschbecken muss unterfahrbar sein. Die Armaturen sollten möglichst raumgreifend sein und nur einen Mischhebel besitzen.
  • Für das Toilettenbecken sind folgende Punkte wichtig: Die Spülung wie auch der Toilettenpapierhalter müssen gut erreichbar angebracht werden. Klappbare Stütz- und Hebehilfen erleichtern die Benutzung.
  • Die Dusche sollte bodengleich ausgeführt werden. Ein rutschfester Bodenbelag ist ebenso wichtig wie eine Sitzgelegenheit im Duschbereich, auch Haltegriffe müssen eingeplant werden. Die Duschabtrennung muss sich nach außen öffnen lassen oder ganz fehlen.
  • Für Badewannen sind Einstiegshilfen vorzusehen, möglich sind auch Badewannen mit einer Tür. Trittstufen oder Wannengriffe benötigen eine sichere und stabile Verschraubung.
  • Armaturen sollten in gut erreichbarer Höhe angebracht sein, zu empfehlen sind leicht bedienbare Einhebel-Mischaggregate. Thermostate bieten einen wirksamen Verbrühungsschutz. Für motorisch stark eingeschränkte Personen sind berührungsgesteuerte Armaturen besonders komfortabel.

Auch im Bad gelten 1,50 mal 1,50 Meter als Wendebereich für Rollstuhlfahrer oder 90 mal 70 Zentimeter für Personen mit Gehhilfen. Um leicht vom WC auf den Rollstuhl umsteigen zu können, ist neben dem WC zusätzlicher Platz notwendig, am besten eine Fläche von 90 mal 70 Zentimetern. Die erforderliche Grundfläche für ein barrierefreies Bad mit Dusche und WC beträgt mindestens 3,20 und für Rollstuhlfahrer 5,40 Quadratmeter.

Ein barrierefreies Badezimmer mit Haltegriffen neben der Toilette. Foto: Jörg Lantelme / stock.adobe.com

Diese barrierefreie Wanne lässt sich über eine bodentiefe Tür betreten. Foto: Artweger GmbH

Wann ist eine Küche barrierefrei?

Für mehr als 30 Prozent der Menschen ist die Küche der Mittelpunkt des Hauses oder der Wohnung. Das fand das Statistik-Portal statista heraus. Aber auch, wenn die Küche nur zum Kochen gebraucht wird, muss sie natürlich barrierefrei gestaltet sein. Als optimal sind folgende Einbauten zu bewerten:

  • Beim Einbau der Küchenelemente muss bereits die optimale Höhe der Arbeitsflächen berücksichtigt werden, die sich nach der Art der körperlichen Beeinträchtigung richtet. Besonders komfortabel sind Möbelsysteme mit manuell höhenverstellbaren Arbeitsflächen. Das hat den Vorteil, dass auch Menschen, die nicht im Rollstuhl sitzen, gut in der Küche arbeiten können.
  • Wer im Rollstuhl sitzt, kann Oberschränke nur dann nutzen, wenn sich diese per Tastendruck absenken lassen.
  • Ausfahrbare und drehbare Apothekerschränke eignen sich besser als Regale, weil bei ihnen auch weiter hinten stehende Gegenstände erreicht werden können.
  • Spülbecken und Arbeitsplatten müssen unterfahrbar sein.
  • Das gleiche gilt für das Kochfeld. Der Backofen ist am besten mit Teleskopauszügen und einer vollständig umschwenkbaren oder einfahrbaren Tür ausgestattet.
  • Da durch die erforderliche Unterfahrbarkeit die meisten Unterschränke entfallen und Oberschränke möglicherweise gar nicht nutzbar sind, sollten Rollcontainer eingeplant werden.

Die Mindesttiefe vor Küchenmöbeln beträgt 1,20 Meter. Besonders effizient und gut befahrbar für Rollstuhlfahrer sind Übereck-Anordnungen von Herd, Arbeitsplatte und Spüle. Befindet sich der Essplatz in der Küche, ist der Transportweg kurz. Der Esstisch kann dann außerdem gut als unterfahrbare Arbeitsfläche genutzt werden, wodurch Raum für Rollcontainer entsteht.

Diese barrierefreie Küche bietet Möglichkeiten, die Arbeitsfläche zu unterfahren und eine niedrig aufgehängte Mikrowelle. Foto: Granberg GmbH

Wann ist ein Schlafzimmer barrierefrei?

Wie in den anderen Zimmern gilt auch im Schlafzimmer ein erhöhter Platzbedarf. Ebenso muss das Mobiliar für das barrierefreie Schlafzimmer an die jeweiligen Bedürfnisse und Einschränkungen angepasst werden:

  • Die Betthöhe muss so gewählt werden, dass ein bequemes Aus- und Einsteigen möglich ist. Als Richtlinie gilt: Die Oberkante der Matratze sollte nicht höher als 55 Zentimeter über dem Fußboden liegen. Aufrichthilfen, Sicherungsgitter oder Vibrationswecker für Hörgeschädigte können ergänzend den Komfort erhöhen.
  • Vom Bett aus muss ein Lichtschalter erreichbar sein, ebenso wichtig ist eine komfortabel große Ablage, auf der bei Bedarf auch ein Telefon untergebracht werden kann.
  • Damit keine Allergien entstehen können, sollten nur schadstoffgeprüfte und reizarme Materialien verwendet werden.
  • Hilfreich sind ausklappbare, beziehungsweise absenkbare Kleiderstangen oder befahrbare Schränke. Der Schrankinnenraum muss sinnvoll beleuchtet werden. Kommoden bieten zusätzlichen Stauraum in Reichweite von Rollstuhlfahrern.

Wann gilt ein Arbeitszimmer als barrierefrei?

Wer aus dem Home-Office arbeiten kann, braucht ein barrierefreies Arbeitszimmer oder zumindest einen barrierefreien Arbeitsplatz:

  • Der Schreibtisch muss mit dem Rollstuhl unterfahrbar sein, ideal sind höhenverstellbare Schreibtische.
  • Für körperlich beeinträchtigte Personen, die nicht im Rollstuhl sitzen, muss ein ergonomischer und passender Arbeitsstuhl vorhanden sein.
  • Der Schreibtisch darf nur so tief sein, dass auch vom Rollstuhl alle Utensilien erreicht werden können. Je nach Armlänge, also 40 bis 50 Zentimeter. Steht auf dem Schreibtisch allerdings ein Bildschirm, reicht dieser Platz nicht aus. Bei normaler Sehfähigkeit beträgt der optimale Abstand zwischen einem 21-Zoll-Monitor und den Augen 60 bis 70 Zentimeter. Ein Schreibtisch mit ausziehbarer Tastaturablage kann dieses Problem minimieren.
  • Stauraum und Ablageflächen sollten entweder unterfahrbar sein, Schränke, die mit Teleskopauszügen ausgestattet sind, erleichtern den Zugriff auf die Inhalte.

Barrierefrei Bauen: Haustechnik und Kommunikation

Es muss nicht nur ausreichend Platz vorhanden sein, die Wohnung und ihre technischen Geräte müssen auch bedienbar sein. Das heißt, Rollstuhlfahrer müssen Rollläden, Lichtschalter, Steckdosen oder beispielsweise das Telefon erreichen können. Bei Steckdosen und Schaltern ist das oft kein Problem, beim Telefon erst recht nicht. In anderen Fällen ist es komplizierter, etwa in der Küche, wo Steckdosen manchmal in einer Ecke oberhalb der Arbeitsplatte platziert werden.
 
Automationstechniken, beziehungsweise Smart-Home-Lösungen können ebenfalls hilfreich sein: Rollläden, Markisen aber auch das Licht oder die Kaffeemaschine lassen sich dann zumindest teilweise per Smartphone steuern. Bei eingeschränktem Sehvermögen kann die Technik allerdings umso schwerer zu bedienen sein – immerhin braucht man üblicherweise spezielle Smartphone-Apps und die sind nicht immer optisch barrierefrei. Eine weitere Möglichkeit wäre, bestimmte Funktionen per Sprachbefehl zu steuern.

Wann muss barrierefrei gebaut werden?

In welchen Fällen barrierefrei gebaut werden muss, legen die jeweiligen Landesbauordnungen fest. Die Pflicht betrifft öffentliche Räume und Gebäude, außerdem Wohnhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten. Alle anderen privaten Gebäude fallen also nicht unter diese Pflicht. Dann bleibt es im Ermessen der jeweiligen Eigentümer ob und in welchem Maße barrierefrei gebaut wird oder nicht.

Was kostet barrierefrei bauen?

Ein Haus zu bauen kostet grob gerechnet 2.000 bis 2.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei barrierefreien Wohnungen ist das nicht anders. Es kann allerdings sein, dass bei ähnlichen Ansprüchen an eine Immobilie die barrierefreie Version etwas mehr Platz braucht, etwa weil Türen und Durchgänge breiter sein müssen und weil auch Wendeflächen eingeplant werden müssen. Bei mehrgeschossigen Gebäuden muss ein Aufzug eingeplant werden, der Mehrkosten verursacht, andernfalls muss der gesamte Wohnraum ebenerdig geplant werden, was zwar nicht zwangsläufig die Baukosten erhöht, aber eine größere Grundstücksfläche erfordert.

Wie teuer barrierefreies Sanieren ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Die Kosten sind abhängig vom Grad der Barrierefreiheit, der erreicht werden soll und dem Zustand der Immobilie, die saniert werden soll. Richtig teuer kann es werden, wenn Höhenunterschiede überbrückt werden müssen, oder wenn breitere Durchgänge durch tragende Wände geführt werden müssen.

Eine Auswahl an barrierefreien Häusern

Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Bau und Umbau

Wer seine Wohnung aufgrund eines akuten Falles barrierefrei umbauen muss, sollte bei seiner Krankenkasse anrufen. Sie zahlt gegebenenfalls Zuschüsse und nennt die Bedingungen dafür. Auch die Pflegekasse oder Pflegeversicherung beteiligt sich bei Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern mit bis zu 4.000 Euro.

Die KfW-Bank fördert ebenfalls Maßnahmen, seine Immobilie altersgerecht umzubauen. Zum einen mit einem günstigen Kredit über maximal 50.000 Euro. Außerdem gibt es einen Zuschuss: Erfüllt die gesamte Wohneinheit nach dem Umbau den KfW-Standard Altersgerechtes Haus, der weitgehend den Anforderungen der DIN 18040 entspricht, so zahlt die KfW 12,5 Prozent der Kosten, beziehungsweise maximal 6.250 Euro.